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BSG, 12.05.2010 - B 11 AL 188/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen - S 4 AL 99/08
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AL 17/09
- BSG, 12.05.2010 - B 11 AL 188/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an …
Auszug aus BSG, 12.05.2010 - B 11 AL 188/09 B
Insbesondere hätte es an dieser Stelle einer Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG (beginnend mit BSG, Urteil vom 29.5.2008 - B 11a AL 23/07 R = BSGE 100, 295 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1) zu dem ab dem 1.1.2005 geltenden Bemessungsrecht bedurft und daran anschließend aufgezeigt werden müssen, ob und inwieweit weiterer Klärungsbedarf vorhanden ist. - BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 12.05.2010 - B 11 AL 188/09 B
2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 39/08 R
Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessung nach Teilzeitvereinbarung - Begrenzung …
Auszug aus BSG, 12.05.2010 - B 11 AL 188/09 B
Auch verweist der Kläger zur Begründung des Klärungsbedarfs auf das unter B 7 AL 39/08 R beim 7. Senat des BSG zu dieser Rechtsfrage anhängige Verfahren.
- BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 12.05.2010 - B 11 AL 188/09 B
2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN;… vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 12.05.2010 - B 11 AL 188/09 B
2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN;… vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 12.05.2010 - B 11 AL 188/09 B
Die Beschwerdebegründung hat deshalb auch auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und ggf des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).